Aufgrund der neuen EU-Verordnung (EU) 2024/886 ist bei Banküberweisungen eine verpflichtende Empfängerüberprüfung erforderlich.
Der Name des Zahlungsempfängers muss exakt mit dem Kontoinhaber übereinstimmen.
Für Überweisungen an uns geben Sie bitte immer genau folgenden Kontonamen an:
„Giesswein Walkwaren AG“
Nur so kann Ihre Zahlung korrekt und ohne Verzögerung verarbeitet werden.