Wenn Ihre Kreditkarte nach Ihrer Bestellung gesperrt, ersetzt oder gekündigt wurde, ist das grundsätzlich kein Problem.
Ich habe bereits eine Rückerstattungsbestätigung von GIESSWEIN erhalten
Sobald Sie von GIESSWEIN eine Bestätigung über die Rückerstattung erhalten haben, wurde die Rückzahlung bereits veranlasst.
Die Rückerstattung erfolgt automatisch auf dieselbe Zahlungsart, die bei der ursprünglichen Bestellung verwendet wurde.
Das bedeutet:
- Eine Zahlung mit Visa wird auf die ursprünglich verwendete Visa-Karte zurückerstattet.
- Eine Zahlung mit Mastercard wird auf die ursprünglich verwendete Mastercard zurückerstattet.
- Die Rückerstattung kann nachträglich nicht auf eine neue Kreditkarte oder ein anderes Bankkonto umgestellt werden.
Wir benötigen daher weder Ihre neue Kreditkartennummer noch Ihre IBAN oder Kontonummer.
Bitte senden Sie uns auch niemals Ihre vollständige Kreditkartennummer, PIN, Prüfziffer/CVC oder andere Sicherheitsdaten.
Was passiert, wenn meine alte Kreditkarte gesperrt oder ersetzt wurde?
Auch wenn die ursprüngliche Karte inzwischen gesperrt, ersetzt oder abgelaufen ist, kann die Rückerstattung in vielen Fällen weiterhin von Ihrer Bank bzw. Ihrem Kreditkartenanbieter zugeordnet werden.
Die weitere Verarbeitung übernimmt Ihre kartenausgebende Bank bzw. Ihr Kreditkartenanbieter.
Häufig wird die Gutschrift automatisch dem zugehörigen Kartenkonto bzw. Ihrer Ersatzkarte zugeordnet.
Kann ich bei GIESSWEIN ändern, auf welche Kreditkarte die Rückerstattung erfolgt?
Nein. Eine Rückerstattung erfolgt immer automatisch auf die Kreditkarte bzw. Zahlungsart, die bei der ursprünglichen Bestellung verwendet wurde.
Wir können die Rückerstattung nachträglich nicht auf eine andere oder neue Kreditkarte umstellen.
Wenn die ursprünglich verwendete Karte inzwischen gesperrt, ersetzt oder abgelaufen ist, wenden Sie sich bitte an Ihre Bank bzw. Ihren Kreditkartenanbieter. Dort kann die Rückerstattung der neuen Karte bzw. dem zugehörigen Kartenkonto zugeordnet werden.
Was soll ich jetzt tun?
Bitte kontaktieren Sie die Bank bzw. den Kreditkartenanbieter, der Ihre ursprüngliche Visa- oder Mastercard ausgestellt hat.
Teilen Sie dort mit:
- dass Sie eine Rückerstattung von GIESSWEIN erwarten,
- dass die ursprünglich verwendete Kreditkarte inzwischen gesperrt oder ersetzt wurde,
- den Betrag der Rückerstattung,
- das Datum der Rückerstattung,
- falls bekannt, die letzten vier Ziffern der ursprünglich verwendeten Karte.
Bitten Sie Ihre Bank darum, die Rückerstattung auf die ursprüngliche Kartenzahlung nachzuverfolgen und Ihrem aktuellen Kartenkonto bzw. Ihrer Ersatzkarte zuzuordnen.
Die genaue Verbuchung kann je nach Bank oder Kreditkartenanbieter unterschiedlich erfolgen.
Meine Bank kann die Rückerstattung nicht finden
Nach der Bearbeitung durch GIESSWEIN kann es bis zu 10 Werktage dauern, bis die Rückerstattung bei Ihrer Bank sichtbar ist.
Sollte Ihre Bank die Rückerstattung danach weiterhin nicht finden können, kontaktieren Sie uns bitte erneut und teilen Sie uns Ihre GIESSWEIN-Bestellnummer mit.
Bei Rückerstattungen über Visa oder Mastercard können wir prüfen, ob eine sogenannte ARN (Acquirer Reference Number) verfügbar ist.
Diese Referenznummer können Sie anschließend Ihrer Bank oder Ihrem Kreditkartenanbieter mitteilen. Damit kann die Rückerstattung im Zahlungsverkehr gezielt nachverfolgt werden.
Kurz zusammengefasst
Rückerstattung bereits bestätigt?
→ Die Rückzahlung wurde bereits auf die ursprüngliche Zahlungsart veranlasst.
Alte Kreditkarte gesperrt oder ersetzt?
→ Ihre Bank bzw. Ihr Kreditkartenanbieter übernimmt die weitere Zuordnung.
Neue Kartennummer oder IBAN an GIESSWEIN senden?
→ Nein. Diese Daten benötigen wir für eine bereits veranlasste Rückerstattung nicht.
Rückerstattung nach 10 Werktagen nicht auffindbar?
→ Kontaktieren Sie GIESSWEIN mit Ihrer Bestellnummer. Wir prüfen, ob wir Ihnen eine ARN zur Nachverfolgung bereitstellen können.