Gerne erklären wir Ihnen, was es bedeutet, wenn Sie einen Ablageort (Abstellgenehmigung) bei einem Versanddienstleister/Spediteur wie DHL, Colis Privé, Post, FedEx oder GLS hinterlegen:
Wenn Sie einen Ablageort festlegen (z. B. vor der Haustür, im Garten oder bei der Garage), erlauben Sie dem Zusteller, Ihr Paket ohne persönliche Übergabe an diesem Ort abzustellen.
⚠️Wichtige Information zur Haftung
Sobald das Paket am vereinbarten Ablageort abgelegt wurde, gilt es als ordnungsgemäß zugestellt.
Ab diesem Zeitpunkt gilt:
- Der Versanddienstleister haftet nicht mehr für Verlust oder Beschädigung
- Auch wir als Hersteller und Versender übernehmen keine Haftung mehr
- ⚠️ Das gesamte Risiko (z. B. Diebstahl, Verlust oder Witterungsschäden) liegt beim Empfänger
💡Unsere Empfehlung
Wir raten grundsätzlich davon ab, eine Abstellgenehmigung zu erteilen, da es in der Praxis vermehrt zu Verlusten kommen kann.
Sollten Sie dennoch einen Ablageort wählen, achten Sie bitte darauf, dass dieser:
- geschützt
- nicht einsehbar
- und möglichst sicher ist
Fazit
Ein Ablageort bietet Komfort, geht jedoch mit einem erhöhten Risiko einher. Bitte entscheiden Sie bewusst, ob Sie diese Option nutzen möchten.
🔄 Widerruf der Abstellgenehmigung
Eine erteilte Abstellgenehmigung können Sie jederzeit direkt beim jeweiligen Versanddienstleister widerrufen oder ändern (z. B. im Kundenkonto oder über den Kundenservice des Zustellers/Spediteur der Ware).
Bei weiteren Fragen steht Ihnen unser Kundenservice jederzeit gerne zur Verfügung:
📧 shop@giesswein.com