Viele Kundinnen und Kunden fragen sich, worin der Unterschied zwischen Gewährleistung, Garantie und unserer 365-Tage-Zufriedenheitsgarantie besteht. Die Begriffe werden häufig verwechselt – dabei verfolgen sie unterschiedliche Ziele.
Hier erklären wir Ihnen die Unterschiede einfach und verständlich. 💚
⚖️ Gesetzliche Gewährleistung
Die gesetzliche Gewährleistung schützt Sie, wenn Ihr Produkt bereits zum Zeitpunkt der Übergabe einen Material- oder Herstellungsfehler hatte – auch wenn dieser erst später sichtbar wird.
Beispiele:
✅ Eine Naht löst sich aufgrund eines Produktionsfehlers.
✅ Die Sohle löst sich, obwohl der Schuh normal genutzt wurde.
✅ Ein Materialfehler zeigt sich nach kurzer Zeit.
Die gesetzliche Gewährleistung gilt nicht für:
❌ normale Abnutzung
❌ Verschmutzungen
❌ Schäden durch unsachgemäße Nutzung oder Pflege
❌ Schäden durch äußere Einwirkungen (z. B. scharfe Gegenstände, Tierbisse oder starke mechanische Belastung)
🤝 Garantie
Eine Garantie ist eine freiwillige Zusatzleistung eines Herstellers oder Verkäufers und kann über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehen.
Für GIESSWEIN Produkte gilt die gesetzliche Gewährleistung sowie zusätzlich unsere 365-Tage-Zufriedenheitsgarantie.
🍀 365-Tage-Zufriedenheitsgarantie
Uns ist besonders wichtig, dass Sie sich in Ihren GIESSWEIN Schuhen rundum wohlfühlen.
Deshalb bieten wir Ihnen unsere 365-Tage-Zufriedenheitsgarantie an.
Sollten Sie innerhalb eines Jahres feststellen, dass ein Modell doch nicht optimal zu Ihnen passt oder Sie mit Ihrem Kauf nicht zufrieden sind, finden wir gemeinsam eine passende Lösung.
Je nach Einzelfall bieten wir beispielsweise:
- einen kostenlosen Umtausch,
- eine Rückerstattung oder
- eine andere kulante Lösung.
Jeder Fall wird dabei individuell geprüft.
💡 Häufige Beispiele
Der Schuh drückt oder scheuert.
➡️ Nutzen Sie gerne unsere 365-Tage-Zufriedenheitsgarantie. Oft ist ein anderes Modell oder eine andere Schuhweite die bessere Wahl. Tipp: Wir haben verschiedene Weiten: F, G, H,
❌ Die Schuhe sind bei einer Wanderung stark verschmutzt und lassen sich nicht mehr vollständig reinigen.
➡️ Dies stellt normalerweise keinen Gewährleistungsfall dar, da kein Materialfehler vorliegt. Je nach Einzelfall prüfen wir selbstverständlich gerne eine kulante Lösung.
❌Die Schuhe wurden in der Waschmaschine gewaschen und anschließend beschädigt, oder mit falscher Temperatur gewaschen.
➡️ Schäden durch eine nicht empfohlene Pflege fallen weder unter die Gewährleistung noch unter die Zufriedenheitsgarantie.
Die Sohle löst sich ohne erkennbare äußere Einwirkung.
➡️ Bitte kontaktieren Sie unseren Kundenservice. Wir prüfen gerne, ob ein Gewährleistungsfall oder eine Kulanzlösung vorliegt.
📸 Wie läuft eine Reklamation ab?
Damit wir Ihr Anliegen schnell bearbeiten können, senden Sie uns bitte an: shop@giesswein.com
- Ihre Bestellnummer
- aussagekräftige Fotos des Mangels und Übersichtsfoto
- eine kurze Beschreibung des Problems
Unser Kundenservice prüft Ihren Fall schnellstmöglich und meldet sich mit einer passenden Lösung bei Ihnen.
💚 Unser Versprechen
Unser Ziel ist es nicht, uns auf rechtliche Unterschiede zu berufen – sondern gemeinsam mit Ihnen die beste Lösung zu finden, Wir möchten als Unternehmen den Unterschied machen.
Sollte einmal etwas nicht in Ordnung sein oder Sie mit Ihren GIESSWEIN Schuhen nicht zufrieden sein, sind wir gerne für Sie da. Denn Ihre Zufriedenheit liegt uns am Herzen. 🍀