Sie haben mehrere Artikel gemeinsam in einem Paket zurückgesendet, aber bislang wurde Ihre Rücksendung nur teilweise erstattet?
Das bedeutet: Es befanden sich mehr Artikel in Ihrem Retouren Paket, als bisher bei uns verbucht und erstattet wurden. Sie haben die Rückerstattung nur teilweise erhalten obwohl Sie mehr Artikel ins Paket gegeben haben?
Gerne prüfen wir den Verbleib der noch fehlenden Artikel für Sie.
Wie gehe ich vor?
Bitte wenden Sie sich an unseren GIESSWEIN Kundenservice:
📧 per E-Mail an shop@giesswein.com
oder
➡️ über unser GIESSWEIN Kontaktformular: https://support.giesswein.com/hc/de/requests/new?
Bitte geben Sie dabei möglichst Ihre Bestellnummer an und teilen Sie uns kurz mit, welche retournierten Artikel bislang noch nicht erstattet wurden.
Unser Kundenservice sendet Ihnen anschließend gerne das erforderliche Formular für die eidesstattliche Erklärung für den Spediteur zu.
Bitte beachten Sie:
- Tragen Sie unbedingt die korrekte Sendungsnummer Ihrer Rücksendung ein auf der eidesstattlichen Erklärung
- Geben Sie alle Artikel an, die sich im zurückgesendeten Paket befunden haben, einschließlich der Artikel, die bereits erstattet wurden.
- Füllen Sie alle erforderlichen Angaben vollständig aus.
- Vergessen Sie bitte Datum und Unterschrift nicht.
- Bewahren Sie Ihre Einlieferungsquittung des Versanddienstleisters sorgfältig auf, bis der Vorgang vollständig abgeschlossen ist.
Bitte füllen Sie dieses vollständig aus und senden Sie es unterschrieben an uns zurück. Das Formular enthält unter anderem Angaben zur Sendungsnummer, zum Rücksendedatum, zum Versanddienstleister sowie zum Inhalt der Rücksendung.
Sobald uns die vollständig ausgefüllte Erklärung vorliegt, können wir eine gezielte Nachforschung zum Verbleib der fehlenden Artikel in die Wege leiten.
Bitte bewahren Sie Ihre Einlieferungsquittung /Quittung der Rücksendung auf, bis der Vorgang vollständig abgeschlossen ist. Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Geduld. 🍀